§ 2 Verleihung universitären Charakters dem Lehrgang für den Unternehmernachwuchs“ am Hernstein International Management Institute und Berufsbezeichnung Akademisch geprüfte Unternehmensleiterin“ und Akademisch geprüfter Unternehmensleiter“

Alte FassungIn Kraft seit 22.6.1995

§ 2.

Die wissenschaftliche Leitung des „Lehrganges für den Unternehmernachwuchs“ am Hernstein International Management Institute hat Absolventinnen dieses Lehrganges nach erfolgreicher Ablegung der im Unterrichtsplan vorgesehenen Abschlußprüfung die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Unternehmensleiterin“ und Absolventen dieses Lehrganges nach erfolgreicher Ablegung der im Unterrichtsplan vorgesehenen Abschlußprüfung die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Unternehmensleiter“ zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2025

Gesetzesnummer

10009984

Dokumentnummer

NOR12125914

alte Dokumentnummer

N7199548814J

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