§ 2.
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Supply Management“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Science (Supply Management)“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2025
Gesetzesnummer
20003895
Dokumentnummer
NOR40061788
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