§ 2.
Den Mitgliedern reiner Nominierungsjurys gebührt für die Teilnahme an einer Sitzung eine Vergütung von 150 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2024
Gesetzesnummer
20009403
Dokumentnummer
NOR40177035
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)