§ 2 Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2016

§ 2.

Den Mitgliedern reiner Nominierungsjurys gebührt für die Teilnahme an einer Sitzung eine Vergütung von 150 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2024

Gesetzesnummer

20009403

Dokumentnummer

NOR40177035

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