Lehrzeitanrechnungen von verwandten Lehrberufen
§ 2.
Die im verwandten Lehrberuf „Schilderhersteller“ zurückgelegte Lehrzeit ist auf die Lehrzeit im Lehrberuf „Vergolder und Staffierer“ im folgenden Ausmaß anzurechnen:
--------------------------------------------------
Anrechnung der Lehrzeit
Verwandte Lehrberufe auf den Lehrberuf
Vergolder und Staffierer
Lehrjahr Ausmaß
--------------------------------------------------
Schilderhersteller 1. voll
--------------------------------------------------
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2021
Gesetzesnummer
10007784
Dokumentnummer
NOR12087488
alte Dokumentnummer
N5199653347J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)