§ 2 V Verbot Raps Ölrapslinien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3

Alte FassungIn Kraft seit 29.9.2010

§ 2

(1) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung betreffend das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Mais mit der kombinierten Veränderung der Insektizidwirkung des BT-Endotoxin-Gens und erhöhter Toleranz gegenüber dem Herbizid Glufosinatammonium, BGBl. II Nr. 45/1997, aufgehoben.

(2) Das Verbot gemäß § 1 tritt mit 1. Okober 2012 außer Kraft.

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