Begriffsbestimmungen
§ 2.
(1) Entsorgungsfachbetriebe (EFB-Betriebe) sind Organisationen, die Abfälle sammeln, befördern, sortieren, lagern, verwerten oder anderweitig behandeln und die eine Vereinbarung mit dem Verein für Entsorgungsfachbetriebe (V.EFB) über die Anwendung der Vorgaben des V.EFB getroffen haben.
(2) Responsible Care-Betriebe sind Organisationen, die einer freiwilligen Initiative der chemischen Industrie zum Zweck einer Verbesserung der Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltsituation unterliegen.
(3) ISO 14001 Betriebe sind Organisationen, die über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001 verfügen.
Schlagworte
Gesundheitssituation, Sicherheitssituation
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2021
Gesetzesnummer
20007820
Dokumentnummer
NOR40139109
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