§ 2
In folgenden Gebietsteilen sind Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur, die von Gebietskörperschaften oder von sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts angebracht werden, sowohl in deutscher als auch in ungarischer Sprache wie folgt anzubringen:
1. Im politischen Bezirk Oberpullendorf:
in der Gemeinde Oberpullendorf | Felsőpulya |
2. Im politischen Bezirk Oberwart:
in der Gemeinde Oberwart im Ortsteil
Oberwart | Felsőőr |
in der Gemeinde Rotenturm an der Pinka im Ortsteil
Siget in der Wart | Őrisziget |
in der Gemeinde Unterwart im Ortsteil
Unterwart | Alsóőr |
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