§ 2 TopographieV Burgenland

Alte FassungIn Kraft seit 22.6.2000

§ 2

In folgenden Gebietsteilen sind Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur, die von Gebietskörperschaften oder von sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts angebracht werden, sowohl in deutscher als auch in ungarischer Sprache wie folgt anzubringen:

1. Im politischen Bezirk Oberpullendorf:

in der Gemeinde Oberpullendorf

Felsőpulya

2. Im politischen Bezirk Oberwart:

in der Gemeinde Oberwart im Ortsteil

Oberwart

Felsőőr

in der Gemeinde Rotenturm an der Pinka im Ortsteil

Siget in der Wart

Őrisziget

in der Gemeinde Unterwart im Ortsteil

Unterwart

Alsóőr

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