§ 2 Teilnahme Österreichs am Wechselmechanismus des Europäischen Währungssystems

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1995

§ 2.

Dieses Bundesgesetz tritt zugleich mit dem Staatsvertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union *1) in Kraft.

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*1) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2018

Gesetzesnummer

10004922

Dokumentnummer

NOR12054132

alte Dokumentnummer

N3199442856J

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