§ 2 Studienordnung für den Studienversuch Ernährungswissenschaften

Alte FassungIn Kraft seit 12.7.1989

Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2002 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3, BGBl. I Nr. 48/1997). Der Studienplan für das Diplomstudium der Ernährungswissenschaften an der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien ist mit 1. Oktober 1997 in Kraft getreten.

Kombination

§ 2.

Das Studium des Studienversuches Ernährungswissenschaften ist mit dem Studium der erforderlichen Hilfs- und Ergänzungsfächer zu kombinieren.

Schlagworte

Hilfsfach

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2025

Gesetzesnummer

10009696

Dokumentnummer

NOR12122566

alte Dokumentnummer

N7198910490X

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