§ 2 Studienordnung für den Studienversuch Computerwissenschaften

Alte FassungIn Kraft seit 27.8.1988

Einrichtung

§ 2.

Das Studium der Computerwissenschaften ist an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg, beginnend mit dem Studienjahr 1988/89, für die Dauer von neun Semestern einzurichten. Im Studienjahr 1988/89 sind das erste und zweite Semester, im Studienjahr 1989/90 das dritte und vierte Semester, und ab dem Studienjahr 1990/91 ist der zweite Studienabschnitt einzurichten.

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2025

Gesetzesnummer

10009656

Dokumentnummer

NOR12122383

alte Dokumentnummer

N7198816789J

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