Einrichtung
§ 2.
Das Studium der Computerwissenschaften ist an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg, beginnend mit dem Studienjahr 1988/89, für die Dauer von neun Semestern einzurichten. Im Studienjahr 1988/89 sind das erste und zweite Semester, im Studienjahr 1989/90 das dritte und vierte Semester, und ab dem Studienjahr 1990/91 ist der zweite Studienabschnitt einzurichten.
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2025
Gesetzesnummer
10009656
Dokumentnummer
NOR12122383
alte Dokumentnummer
N7198816789J
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