§ 2 Statistik über Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2019

Erhebungsmerkmale, Statistische Einheiten

§ 2.

Es sind folgende Merkmale der erwerbstätigen Angehörigen privater Haushalte, die gemäß § 6 und § 7 Abs. 2 bis 5 der Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung 2010 (EWStV 2010), BGBl. II Nr. 111/2010, als Stichprobenhaushalte ausgewählt wurden, zu erheben:

  1. 1. Variable Arbeitszeit,
  2. 2. Möglichkeit, Freistunden zu nehmen,
  3. 3. Möglichkeit, Urlaub zu nehmen,
  4. 4. Erwartete Flexibilität der Arbeitszeit,
  5. 5. Verfügbarkeit für die Arbeit in der Freizeit,
  6. 6. Erfassung der Anwesenheit oder der Arbeitszeit,
  7. 7. Arbeit unter Zeitdruck,
  8. 8. Arbeitsautonomie,
  9. 9. Hauptarbeitsplatz,
  10. 1 0.Fahrtzeit,
  11. 11. Arbeit an anderen Arbeitsplätzen.

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2019

Gesetzesnummer

20010558

Dokumentnummer

NOR40212253

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