Berufsprofil
§ 2.
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Empfangen, Bedienen und Informieren von Kunden, Mitgliedern und Interessenten,
- 2. Mitarbeiten bei der Koordination und Verwaltung des Sport- und Trainingsbetriebes,
- 3. Sicherstellen der für den Sportbetrieb nötigen organisatorischen Voraussetzungen,
- 4. Mitarbeiten bei der Planung und Organisation sowie Durchführung von Veranstaltungen,
- 5. Mitwirken bei der Erarbeitung von Konzepten über Sport- und sonstige Dienstleistungsangebote,
- 6. Abwickeln von Abrechnungen,
- 7. Durchführen von administrativen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme,
- 8. Mitwirken an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung,
- 9. Anlegen, Warten und Auswerten von Statistiken, Dateien und Karteien.
Schlagworte
Sportangebot, Informationssystem
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2020
Gesetzesnummer
20004869
Dokumentnummer
NOR40080347
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