In- und Außerkrafttreten
§ 2.
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und und mit Ablauf des 30. Juni 2023 außer Kraft und gilt für die im Zeitraum der Geltung der Verordnung eingeleiteten Vergabeverfahren.
Schlagworte
Inkrafttreten
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2023
Gesetzesnummer
20012170
Dokumentnummer
NOR40250807
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)