In- und Außerkrafttreten
§ 2.
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft und gilt für die im Zeitraum der Geltung der Verordnung eingeleiteten Vergabeverfahren.
Schlagworte
Inkrafttreten
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2023
Gesetzesnummer
20012170
Dokumentnummer
NOR40253000
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