§ 2.
Der Aktionsrat Ehemaliger Regierungschefs für Internationale Zusammenarbeit und seine Mitglieder sowie seine Angestellten genießen die gleichen Privilegien und Immunitäten, wie sie durch die Verordnung der Bundesregierung, BGBl. Nr. 441/1979, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das Internationale Institut für Angewandte Systemanalyse diesem und seinen Bediensteten eingeräumt wurden.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018
Gesetzesnummer
10000770
Dokumentnummer
NOR12010655
alte Dokumentnummer
N11983174420
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