Berufsprofil
§ 2.
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling allgemeine Kenntnisse in allen Schwerpunkten der Oberflächentechnik erwerben und befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Oberflächentechnik - Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik:
- a) Einschlägige Ausrüstungen, Maschinen und Werkzeuge pflegen und warten und einfache Instandhaltungsarbeiten durchführen,
- b) Kunden in technischer, ökonomischer und ökologischer Hinsicht beraten,
- c) Technische Unterlagen lesen und anwenden,
- d) Maschinen und Anlagen bedienen und steuern,
- e) Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen,
- f) Technische Daten über Arbeitsablauf und Ergebnisse erfassen und dokumentieren,
- g) Mechanische Oberflächenbehandlung, Vorbehandlungsarbeiten und Nachbehandlungsarbeiten selbstständig planen, durchführen und kontrollieren;
- 2. Oberflächentechnik - Schwerpunkt Galvanik:
- a) Einschlägige Ausrüstungen, Maschinen und Werkzeuge pflegen und warten und einfache Instandhaltungsarbeiten durchführen,
- b) Kunden in technischer, ökonomischer und ökologischer Hinsicht beraten,
- c) Technische Unterlagen lesen und anwenden,
- d) Maschinen und Anlagen bedienen und steuern,
- e) Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen,
- f) Technische Daten über Arbeitsablauf und Ergebnisse erfassen und dokumentieren,
- g) Galvanische Oberflächenbehandlung, Vorbehandlungsarbeiten und Nachbehandlungsarbeiten selbstständig planen, durchführen und kontrollieren;
- 3. Oberflächentechnik - Schwerpunkt Pulverbeschichtung:
- a) Einschlägige Ausrüstungen, Maschinen und Werkzeuge pflegen und warten und einfache Instandhaltungsarbeiten durchführen,
- b) Kunden in technischer, ökonomischer und ökologischer Hinsicht beraten,
- c) Technische Unterlagen lesen und anwenden,
- d) Maschinen und Anlagen bedienen und steuern,
- e) Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen,
- f) Technische Daten über Arbeitsablauf und Ergebnisse erfassen und dokumentieren,
- g) Oberflächenbehandlung im Bereich Pulverbeschichtung, Vorbehandlungsarbeiten und Nachbehandlungsarbeiten selbstständig planen, durchführen und kontrollieren;
- 4. Oberflächentechnik - Schwerpunkt Emailtechnik:
- a) Einschlägige Ausrüstungen, Maschinen und Werkzeuge pflegen und warten und einfache Instandhaltungsarbeiten durchführen,
- b) Kunden in technischer, ökonomischer und ökologischer Hinsicht beraten,
- c) Technische Unterlagen lesen und anwenden,
- d) Maschinen und Anlagen bedienen und steuern,
- e) Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen,
- f) Technische Daten über Arbeitsablauf und Ergebnisse erfassen und dokumentieren,
- g) Oberflächenbehandlung im Bereich Emailtechnik, Vorbehandlungsarbeiten und Nachbehandlungsarbeiten selbstständig planen, durchführen und kontrollieren;
- 5. Oberflächentechnik - Schwerpunkt Feuerverzinkung:
- a) Einschlägige Ausrüstungen, Maschinen und Werkzeuge pflegen und warten und einfache Instandhaltungsarbeiten durchführen,
- b) Kunden in technischer, ökonomischer und ökologischer Hinsicht beraten,
- c) Technische Unterlagen lesen und anwenden,
- d) Maschinen und Anlagen bedienen und steuern,
- e) Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen,
- f) Technische Daten über Arbeitsablauf und Ergebnisse erfassen und dokumentieren,
- g) Oberflächenbehandlung im Bereich Feuerverzinkung, Vorbehandlungsarbeiten und Nachbehandlungsarbeiten selbstständig planen, durchführen und kontrollieren.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2022
Gesetzesnummer
20000760
Dokumentnummer
NOR40008508
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