Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 662/1994).
§ 2.
Abweichend von den Bestimmungen der Regel 1 Abs. 1 der Anlage F zum Präferenzzollgesetz wird festgelegt, daß der Wortlaut der am Vordruck APR angebrachten Bemerkungen 1. (erster Teil) und
3. (b) sowie die Überschrift dieser Bemerkungen auch dem dieser Verordnung angeschlossenen Wortlaut in englischer und französischer Sprache entsprechen kann.
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2025
Gesetzesnummer
10004711
Dokumentnummer
NOR12051300
alte Dokumentnummer
N3199117709J
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