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§ 2 MaterialienKennzV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.8.2005

Außer-Kraft-Treten

§ 2

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Kennzeichnung von Gebrauchsgegenständen, die für die Verwendung bei Lebensmitteln bestimmt sind, BGBl. Nr. 217/1995, wird aufgehoben.

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