§ 2 Limit-Verordnung 2007/08

Alte FassungIn Kraft seit 21.4.2007

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 93/2008).

§ 2.

An Schulen mit zweisprachigem Unterricht (Minderheitenschulwesen) dürfen zusätzlich zu den Höchstbeträgen gem. § 1 für die deutschsprachigen Schulbücher auch Schulbücher für die Zweitsprache in dem Umfang (Anzahl der Titel) pro Schüler, wie für den vergleichbaren deutschsprachigen Unterricht, angeschafft werden.

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2025

Gesetzesnummer

20005309

Dokumentnummer

NOR40087151

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