§ 2 Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2014/2015

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2015

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2013/14, BGBl. II Nr. 237/2014, außer Kraft.

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