§ 2 Inflationsanpassungsverordnung 2025

Alte FassungIn Kraft seit 31.8.2024

§ 2.

Die nach § 33a Abs. 3 EStG 1988 ermittelte Inflationsrate beträgt 5,0%, weshalb die für das Kalenderjahr 2024 geltenden Beträge für das Kalenderjahr 2025 um 3,3333% periodisch anzuheben und auf volle Euro aufzurunden sind.

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2024

Gesetzesnummer

20012680

Dokumentnummer

NOR40264931

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