§ 2.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen, BGBl. II Nr. 284/2016, aufgehoben. Die aufgehobene Verordnung ist jedoch weiterhin auf vor dem 1. Jänner 2018 eingetretene Sachverhalte anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2018
Gesetzesnummer
20010127
Dokumentnummer
NOR40200163
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