§ 2.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen, BGBl. II Nr. 455/2015, aufgehoben. Die aufgehobene Verordnung ist jedoch weiterhin auf vor dem 1. Jänner 2017 eingetretene Sachverhalte anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
11.01.2018
Gesetzesnummer
20009662
Dokumentnummer
NOR40187125
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