materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 298/2021
Entgelte
§ 2.
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 9,78 € zu berechnen.
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2021
Gesetzesnummer
20011308
Dokumentnummer
NOR40226945
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