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§ 2 GFestsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan für die Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst
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01.10.1989 bis 31.10.1991 (BGBl. Nr. 580/1991)
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