Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2000
§ 2
§ 2. Der Aufgabenkreis des Finanzamts Salzburg-Land wird um die bisher gemäß § 7 AVOG dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg zugewiesenen Aufgaben erweitert.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)