§ 2 G-ZG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Geltungsbereich

§ 2

Die partnerschaftliche Zielsteuerung-Gesundheit hat in struktureller und organisatorischer Hinsicht alle intra- und extramuralen Bereiche des österreichischen Gesundheitswesens sowie betroffene Nahtstellen zu umfassen.

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