§ 2 Frauenförderungsplan des Rechnungshofs 2014/2015

Alte FassungIn Kraft seit 26.11.2014

Darstellung der Frauenquote

§ 2

Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, liegt insbesondere bei den Verwendungsgruppen A1 und A2 die Frauenquote unter 50 %. Gegenüber dem Frauenförderungsplan 2012/2013 ist eine Steigerung in der Verwendungsgruppe A1 von 33,18 % auf 36,99 % und in der Verwendungsgruppe A2 von 42,42 % auf 46,67 % zu verzeichnen.

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