Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).
Darstellung der Frauenquote
§ 2.
Die Frauenquote liegt zum Stichtag 31. Dezember 2017 bei 47,6 %, was gegenüber 2015 (47,0 %) eine leichte Steigerung bedeutet.
- Wie aus der Gegenüberstellung in § 1 ersichtlich, liegt in der Verwendungsgruppe A1 die Frauenquote unter 50 %. Mit 41,9 % zum Stichtag 31. Dezember 2017 kann jedoch an die Steigerungen aus den Vorjahren angeschlossen werden; im Frauenförderungsplan 2016/2017 waren es noch 39,6 %. In der Verwendungsgruppe A2 sank der Anteil von 51,9 % auf 44,0 %.
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2020
Gesetzesnummer
20010191
Dokumentnummer
NOR40201818
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)