Maßnahmen zur Zielerreichung
§ 2.
Zur Erreichung dieses Zieles werden folgende Maßnahmen getroffen:
- 1. Mentoringprogramme für Frauen werden in das System der Personalplanung integriert.
- 2. Bei MitarbeiterInnengesprächen wird der Aspekt der Frauenförderung berücksichtigt. Zu diesem Zweck wird das Formular für MitarbeiterInnengespräche adaptiert.
- 3. Führungskräfte mit ihrer Vorbildfunktion werden für die Umsetzung von frauenfördernden Maßnahmen durch begleitende Maßnahmen (z. B. in Schulungen) sensibilisiert.
- 4. Führungskräfte, insbesondere die mit Personalagenden betrauten Personen, werden laufend weitere Maßnahmen zur Frauenförderung prüfen und gegebenenfalls umsetzen.
Schlagworte
Mitarbeiterin
Zuletzt aktualisiert am
31.08.2018
Gesetzesnummer
20008928
Dokumentnummer
NOR40164599
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