§ 2 Frauenförderungsplan BMEIA

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2014

Maßnahmen zur Zielerreichung

§ 2.

Zur Erreichung dieses Zieles werden folgende Maßnahmen getroffen:

  1. 1. Mentoringprogramme für Frauen werden in das System der Personalplanung integriert.
  2. 2. Bei MitarbeiterInnengesprächen wird der Aspekt der Frauenförderung berücksichtigt. Zu diesem Zweck wird das Formular für MitarbeiterInnengespräche adaptiert.
  3. 3. Führungskräfte mit ihrer Vorbildfunktion werden für die Umsetzung von frauenfördernden Maßnahmen durch begleitende Maßnahmen (z. B. in Schulungen) sensibilisiert.
  4. 4. Führungskräfte, insbesondere die mit Personalagenden betrauten Personen, werden laufend weitere Maßnahmen zur Frauenförderung prüfen und gegebenenfalls umsetzen.

Schlagworte

Mitarbeiterin

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2018

Gesetzesnummer

20008928

Dokumentnummer

NOR40164599

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