§ 2 Erklärung der Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2022

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 201/2023

Inhalt der Satzung

§ 2.

  1. 1. Die zwischen dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, am 31. März 2022 abgeschlossene

Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren,

wird zur Satzung erklärt.

  1. 2. Von der Satzungserklärung werden die §§ 1, 4 und 5 der angeführten Punktation ausgenommen.

Schlagworte

Dienstnehmer, Dienstnehmerin

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2023

Gesetzesnummer

20012049

Dokumentnummer

NOR40247807

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