§ 2 EDV-Systemtechnik-Ausbildungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2003

Berufsprofil

§ 2.

Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:

  1. 1. Einrichten des Arbeitsplatzes,
  2. 2. Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen,
  3. 3. Festlegen der Arbeitsschritte, der Arbeitsmittel und der Arbeitsmethoden,
  4. 4. Kundenorientiertes Erstellen EDV-technischer Konzepte,
  5. 5. Fachgerechtes Auswählen, Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Betriebsmittel und Materialien und elektronischen Datenverarbeitungsprogramme,
  6. 6. Fachgerechtes Einsetzen von Programmiertools und Programmiermethoden,
  7. 7. Installieren, Anschließen, Konfigurieren und Prüfen von Geräten und Netzwerken (Hardware) und der erforderlichen elektronischen Datenverarbeitungsprogramme (Software, Internet, E-mail),
  8. 8. Aufsuchen, Eingrenzen, Analysieren und Beheben von Fehlern und Störungen,
  9. 9. Instandsetzen und Tauschen von Geräten und von einzelnen Komponenten und Bauteilen von Netzwerken und der zugehörigen elektronischen Datenverarbeitungsprogramme (Software),
  10. 1 0.Einrichten und Betreuen von Einzelarbeitsplätzen und Netzwerkarbeitsplätzen in der elektronischen Datenverarbeitung,
  11. 11. Erfassen von technischen Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse,
  12. 12. Zusammenbauen, Montieren, Prüfen, Inbetriebnehmen und Warten von Geräten und Anlagen der EDV-Systemtechnik und der Datenkommunikationstechnik,
  13. 13. Messen und Prüfen elektrischer und berufstypischer nichtelektrischer Größen,
  14. 14. Kundenberatung, Anwendungsmöglichkeit und Einsatz des Internet,
  15. 15. Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltstandards,
  16. 16. Instandsetzung und Wartung von mechanischen und elektronischen Büromaschinen.

Schlagworte

Sicherheitsstandard

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2018

Gesetzesnummer

20002882

Dokumentnummer

NOR40044570

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)