§ 2 DVPV BMLV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2003

§ 2

§ 2. Nachgeordnete Dienststellen gemäß § 2e Abs. 1 zweiter Satz des VBG (Personalstellen), sind die im § 1 lit. a bis e angeführten Dienststellen.

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