Verlängertes Doktoratsstudium
§ 2.
Absolventinnen und Absolventen der nachstehenden, weniger als vier Semester umfassenden Fachhochschul-Masterstudiengänge haben das Recht auf Zulassung zu einem um ein Semester verlängerten Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften:
Studiengangskennzahl | Bezeichnung |
0388 | Projektmanagement und Organisation |
0390 | Europäische Wirtschaft und Unternehmensführung |
0392 | Logistik und Transportmanagement |
Schlagworte
Sozialwissenschaft
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2017
Gesetzesnummer
20006896
Dokumentnummer
NOR40121570
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