Verlängertes Doktoratsstudium
§ 2.
Absolventinnen und Absolventen des nachstehenden, weniger als vier Semester umfassenden Fachhochschul-Masterstudienganges haben das Recht auf Zulassung zu einem um zwei Semester verlängerten Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften:
Studiengangs- | Bezeichnung |
kennzahl |
|
0323 | Sozialarbeit |
Schlagworte
Studiengangskennzahl
Zuletzt aktualisiert am
29.05.2020
Gesetzesnummer
20004998
Dokumentnummer
NOR40082157
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