Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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§ 2 Die von der Europäischen Kommission festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab 1. Jänner 2018
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30.12.2017 bis 31.12.2019 (BGBl. II Nr. 411/2017)
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