Arten der Leistungszusagen
§ 2.
Leistungszusagen im Sinne des § 1 Abs. 1 sind Verpflichtungen des Arbeitgebers aus einseitigen Erklärungen, Einzelvereinbarungen oder aus Normen der kollektiven Rechtsgestaltung,
- 1. Beiträge an eine Pensionskasse zugunsten des Arbeitnehmers und seiner Hinterbliebenen zu zahlen;
- 2. Leistungen dem Arbeitnehmer und seinen Hinterbliebenen unmittelbar zu erbringen (direkte Leistungszusage);
- 3. Prämien für eine zugunsten des Arbeitnehmers und seiner Hinterbliebenen abgeschlossenen Lebensversicherung zu zahlen.
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2022
Gesetzesnummer
10007036
Dokumentnummer
NOR12076748
alte Dokumentnummer
N5199011151H
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)