§ 2.
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Denk- und Gedächtnistraining“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Denk- und Gedächtnistrainerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Denk- und Gedächtnistrainer“ zu verleihen. Lehrgang „Lerncoaching“
Schlagworte
Denktraining, Denktrainerin, Denktrainer
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2026
Gesetzesnummer
20003642
Dokumentnummer
NOR40056580
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