„Master-Lehrgang Coaching und Personalentwicklung“
§ 2.
Das Österreichische Trainingszentrum für Neuro-Linguistisches Programmieren ist berechtigt, den „Master-Lehrgang Coaching und Personalentwicklung“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leitung des „Master-Lehrganges Coaching und Personalentwicklung“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Science (Coaching and Human Ressources)“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2025
Gesetzesnummer
20004901
Dokumentnummer
NOR40081416
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