Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 2 Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2024
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
25.5.2024 bis 08.09.2025 (BGBl. II Nr. 130/2024)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.