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§ 2 Berufsbezeichnungen Akademisch geprüfter Absolvent des Universitätslehrganges für Europarecht“ und Akademisch geprüfte Absolventin des Universitätslehrganges für Europarecht“
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01.12.1996 bis 31.07.1997 (BGBl. I Nr. 48/1997)
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