Berufsprofil
§ 2.
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Bedarf für die Warenbeschaffung und Durchführung der Warenbestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform ermitteln,
- 2. Warenlieferungen überwachen und administrativ bearbeiten,
- 3. Waren übernehmen, kontrollieren, lagern und pflegen,
- 4. Ein marktorientiertes Sortiment von Büchern, anderen Medien und/oder Musikalien zusammenstellen und fachgerecht präsentieren,
- 5. Kunden bei der Produktauswahl beraten und Serviceleistungen anbieten,
- 6. Verkaufs- und Beratungsgespräche führen,
- 7. Bibliographieren und Recherchieren,
- 8. Arbeiten mit Datenbanken und Nachschlagewerken durchführen,
- 9. Bestellungen und Kundenaufträge entgegennehmen und abwickeln inklusive Rechnungslegung und Zahlungsverkehr,
- 10. Kundenreklamationen behandeln,
- 11. Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,
- 12. an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,
- 13. Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.
Schlagworte
Verkaufsgespräch, Informationssystem
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2020
Gesetzesnummer
20003142
Dokumentnummer
NOR40049128
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