Geltungsbereich und Verpflichteter
§ 2.
Diese Verordnung gilt für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle gemäß AWG 2002. Verpflichtete im Sinne dieser Verordnung sind Abfallbesitzer.
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2021
Gesetzesnummer
20003077
Dokumentnummer
NOR40047956
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