§ 2.
Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, fünfte Ausgabe 2005, und die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des zweiten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.02, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2017
Gesetzesnummer
20005094
Dokumentnummer
NOR40084370
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