§ 28 PSASV

Alte FassungIn Kraft seit 30.7.1994

TEIL 2: ZUSÄTZLICHE GEMEINSAME ANFORDERUNGEN FÜR MEHRERE PSA-ARTEN ODER PSA-TYPEN

PSA mit Verstellsystem

§ 28

Weisen die PSA Verstellsysteme auf, so müssen diese so ausgelegt und hergestellt werden, daß sie sich nach der Einstellung unter den vorhersehbaren Einsatzbedingungen nicht von selbst verstellen können.

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