§ 28 Medienfachmann/Medienfachfrau-Ausbildungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2006

Berufsbild

§ 28.

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Medienfachmann/Medienfachfrau – Marktkommunikation und Werbung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Medien- und Werbebranche sowie der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebs

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammen-hänge der einzelnen Betriebsbereiche und der Beziehungen zu anderen Unternehmen (Kunden, Auftragnehmer)

3.

Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Produkte, Dienstleistungen)

4.

Fachgerechtes Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Auftragnehmern

5.

Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung

6.

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Einrichtungen und der erforderlichen Hilfsmittel

7.

Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes

8.

Lesen und Anwenden technischer Unterlagen

9.

Kenntnis und Anwendung englischer Fachausdrücke

10.

Kenntnis und Anwendung des betriebsüblichen Qualitätsmanagements

11.

Kenntnis der branchenspezifischen EDV sowie Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen EDV (Hard- und Software)

12.

Kenntnis der berufsspezifischen Hardware und Software

13.

Kenntnis der wesentlichen Informationstechniken sowie der betriebsspezifischen Netzwerktechniken und Datenbanken

Anwenden von verschiedenen Informationstechniken sowie von betriebsspezifischen Netzwerktechniken

14.

Grundkenntnisse des Projektmanagements

Kenntnis des werbespezifischen Projektmanagements

15.

Kenntnis der Grundlagen der Marktkommunikation (Ziele, Bereiche, Möglichkeiten)

Kenntnis der Marktkommunikation (wie zB Ziele, Zielgruppen, Zielgruppenanalyse, Mittel, Träger, Werbepsychologie)

16.

Kenntnis der Möglichkeiten und Formen der Markt- und Informationsforschung

Mitarbeit bei der Beschaffung und Auswertung von Informationen

17.

Kenntnis der Aufgaben und des Stellenwerts der Kampagnenkonzeption

18.

Kenntnis des Medieneinsatzes (Print, Internet, TV-, Film- und Hörfunkspots) in der Kampagne

19.

Mitwirken bei der Entwicklung von Kampagnen der Marktkommunikation, wie zB klassische Werbung (Anzeigen, Hörfunk- und TV-Spots), Sponsoring, Event- und Direktmarketing

20.

Entwicklung von Kreativstrategien unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten der Werbeträger und der finanziellen Rahmenbedingungen

21.

Kenntnis der Grundsätze der Medienplanung

Mitwirkung bei der Festlegung der Medienstrategie

Entwicklung von Medienplänen sowie organisatorisches und technisches Vorbereiten eines Medienplanes

22.

Kenntnis der wichtigsten Medien (Print, Internet, Film, Audio, Video) einschließlich deren Produktionsverfahren

23.

Kenntnis der wichtigsten Medien-gestaltungsaufgaben (Satz- und Schriftarten, Scribble, Layout, Reinzeichnung)

24.

Beurteilen, Verwenden und Bearbeiten von digitalen und analogen Vorlagen

25.

Beurteilen von Datentypen

26.

Kenntnis und Anwendung von Datenformaten für die Medientechniken

27.

Kenntnis der Farbenlehre

28.

Kenntnis und Anwendung von Layoutprogrammen

29.

Kenntnis der Schriften

Berufsspezifisches Verwenden von Schriften

30.

Erstellen einfacher Dokumente mit Textprogrammen und Tabellenkalkulations-programmen

31.

Kenntnis der digitalen Bildbearbeitung und Bildkorrekturmöglich-keiten und Durch-führen einfacher Arbeiten

32.

Grundkenntnisse der wichtigsten Druckverfahren

33.

Kenntnis der wichtigsten Korrekturzeichen nach Duden

34.

Kenntnis der wichtigen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Beschaffung wie Einkaufskonditionen, Liefer- und Zahlungsbedingungen

35.

Grundkenntnisse der betriebsspezifischen ein- und verkaufsbezogenen Bestimmungen betreffend Angebote, Verträge usw.

Einholung von Angeboten

Mitarbeit bei der Erstellung von Angeboten und Projektkalkulationen

36.

Mitarbeit bei Einkauf und Buchung von Medien nach Kosten- und Zeitablaufplänen

37.

Kenntnis der Vorbereitung und Planung von Präsentationen

Mitarbeit bei der Vorbereitung und Planung von Präsentationen

Mitarbeit beim Präsentationsmanagement

38.

Vorbereiten und Führen von Kundengesprächen, Mitwirken bei Kundenpräsentationen

39.

Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien und Statistiken

40.

Auswerten von betriebsspezifischen Statistiken und Berichten und entscheidungsorientierte Bewertung der Ergebnisse

41.

Durchführen einschlägiger Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein- und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur

42.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkung auf die Rentabilität

43.

Kenntnis des Zahlungsverkehrs mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post, Geld- und Kreditinstituten

44.

Kenntnisse der medien- und werberechtlichen Grundlagen

45.

Grundkenntnisse des Urheberrechtes und Wettbewerbsrechtes

46.

Kenntnis des Inhalts und des Ziels der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

47.

Kenntnis der Unfallgefahren, Erste-Hilfe-Maßnahmen und der einschlägigen Sicherheits- und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

48.

Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und Reststoffen sowie des sinnvollen Energieeinsatzes

49.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

50.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

     

(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist – unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben – auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

Schlagworte

Medienbranche, Projektmanagement, Marktforschung, Filmspot, Medienstrategie, Mediengestaltungsaufgabe, Satzart, Reinzeichnung, Textprogramm, Tabellenkalkulationsprogramm, Bildbearbeitung, Bildkorrekturmöglichkeit, Lieferbedingung, Projektkalkulation, Kostenplan, Posteingang, Postausgang, Geldinstitut, Sicherheitsvorschrift, Abfallstoff

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2018

Gesetzesnummer

20004694

Dokumentnummer

NOR40077034

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