§ 281 StGB

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1975

Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze

§ 281.

Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zum allgemeinen Ungehorsam gegen ein Gesetz auffordert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

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