In- und Außerkrafttreten
§ 27
(1) § 27.Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1999 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Zivilluftfahrt-Störungsverordnung - ZSV 1978, BGBl. Nr. 152/1978, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 35/1982 mit Ausnahme ihrer §§ 26 bis 33 außer Kraft. Die §§ 26 bis 33 sind nur mehr auf jene Fälle anzuwenden, die sich vor dem 1. Oktober 1999 ereignet haben.
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