Berufsprofil
§ 27.
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Medienfachmann/Medienfachfrau – Marktkommunikation und Werbung ausgebildete Lehrling allgemeine Kenntnisse in der Marktkommunikation und Werbung erwerben und befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Organisieren der innerbetrieblichen Arbeitsschritte und Arbeitsmittel,
- 2. Durchführen administrativer Arbeiten mit Hilfe von betrieblichen Informations- und Kommunikationstechniken,
- 3. Beschaffen und Auswerten von Informationen,
- 4. Entwickeln von Konzepten und Strategien zur Marktkommunikation,
- 5. Erarbeiten von Medienstrategien und Medienplanungen,
- 6. Erstellen von Angeboten und Kalkulationen,
- 7. Mitwirken bei der Betreuung von Kunden und Auftragnehmern,
- 8. Anwenden des betriebsspezifischen Qualitätsmanagements,
- 9. Organisieren, Vorbereiten und Durchführen von Präsentationen,
- 1 0.Führen von Kundengesprächen.
Schlagworte
Informationstechnik
Zuletzt aktualisiert am
12.07.2018
Gesetzesnummer
20004694
Dokumentnummer
NOR40077033
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