Dienstprüfung
§ 27
§ 27. Die erfolgreiche Absolvierung der Grundausbildung ist durch die erfolgreiche Ablegung der Dienstprüfung nachzuweisen. Diese ist Bestandteil der Grundausbildung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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